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Verkehrsrecht | 16.06.2011

Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht: Zettel am Scheibenwischer reicht nicht aus

Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht eine Straftat

Wenn es beim Ausparken kracht, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen.

Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.

Höhe des Schadens ist ausschlaggebend

Entscheidend dabei ist die Höhe des entstandenen Fremdschadens. Bis zu 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt. Bei bis zu 1 200 Euro drohen ein Monatsgehalt Geldstrafe, sieben Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot. Wird die 1 200 Euro Marke überschritten, ist die Fahrerlaubnis sogar für mindestens sechs Monate weg. Wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, ist nicht mit Milde zu rechnen: Dann droht Gefängnis.

Kein Versicherungsschutz

Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer den Versicherungsschutz: die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht, die Haftpflicht nimmt für den regulierten Fremdschaden bis zu 5.000 Euro Regress. Begeht ein Autofahrer Unfallflucht, riskiert er den Schutz einer etwaigen Kaskoversicherung auch dann, wenn er in tätiger Reue den Unfall am Folgetag bei der Polizei meldet (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.04.2003, Az. 3 U 2/03).

Der Grundsatz, dass bei Fahrerflucht der Versicherungsschutz verloren geht, gilt jedoch nicht ausnahmslos. Bleibt der Verstoß im Ergebnis ohne Folgen und wiegt das Verschulden nicht allzu schwer, so behält der Versicherte seinen Entschädigungsanspruch (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.04.1996, Az. 2 S 9705/95).

An der Unfallstelle warten

Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der ADAC, an der Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt, oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy hat, sollte mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt. Diese nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den Halter.

Quelle: DAWR/pt
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