Viele Anbieter von Coronatests bieten auf ihren Internetseiten die Buchung eines Termins für einen kostenpflichtigen Test an.
Kostenpflichtige Tests können widerrufen werden
Einige informierten dabei Verbraucher:innen nicht umfassend genug, wie gesetzlich vorgesehen, über das ihnen zustehende vierzehntägige Widerrufsrecht. In der Folge besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen nicht wissen, dass sie den gebuchten Termin – solange der Test noch nicht durchgeführt wurde – widerrufen können und dann auch nicht zahlen müssen. In anderen Fällen wurde erklärt, dass keinerlei Garantie übernommen werde, dass die Testanalyse bis zu einer bestimmten Zeit durchgeführt würde, obwohl zuvor den Verbraucher:innen angekündigt worden war, den Test innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen.
„Verbraucherrechte dürfen nicht auf der Strecke bleiben“
Wenn sich Anbieter beliebig viel Zeit für die Übermittlung der Testergebnisse lassen können, ist der Corona-Test für viele dadurch nutzlos. Ebenfalls kam es vor, dass von Anbieterseite trotz eines fehlerhaft durchgeführten Tests Geld verlangt wurde. „Gerade während einer Pandemie und bei wichtigen Dienstleistungen wie Corona-Tests dürfen Verbraucherrechte nicht auf der Strecke bleiben“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Einsichtige Unternehmen räumten Fehler ein
Auf Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben Anbieter unterschiedlich reagiert. Während einsichtige Unternehmen Fehler eingeräumt und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, reichte die Verbraucherzentrale in einem Fall erfolgreich Klage ein.
Bei Problemen mit Testanbietern - Verbraucherzentrale informieren
Falls Verbraucher:innen Probleme mit Testanbietern haben oder online auf zweifelhafte Bedingungen und Maschen stoßen, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.