Die Vorgehensweise
Müller Media hat Schreiben versandt, die mit „Eintragungsvorschlag“ überschrieben waren. Auf dem Schreiben stand in großer Schrift: „Korrekturabzug / Standardeintrag“. An verschiedenen Stellen war noch das Wort kostenlos zu lesen. Wer allerdings das Schreiben unterschrieb und zurückfaxte, bestellte damit nach Auffassung des Anbieters einen kostenpflichtigen Werbeeintrag. Die Kosten: 999,- Euro zzgl. MwSt. pro Jahr.
Was Sie tun können
Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von Müller Media wegen eines von Ihnen nicht gewollten kostenpflichtigen Premiumeintrags erhalten haben, gilt: Wehren Sie sich! Andernfalls droht eine Vertragsbindung bis zu 2 Jahren. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gerne zu den notwendigen Schritten. Unser aktuelles Angebot: Wir übernehmen Ihre außergerichtliche Vertretung für pauschal 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.).
Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu dem Betreiber zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.
Kostenlose telefonische Erstinformation
Nutzen Sie unverbindlich die Kanzlei-Hotline (0)30 3 100 4 400 für weitere Informationen. Die Rechtsanwälte der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstinformation.