wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 10.09.2013

Mietminderung: Wann eine Kündigung droht

Wer ungerechtfertigt seine Miete mindert, dem droht die Kündigung der Wohnung

Mieter dürfen bei Wohnungsmängeln die Miete mindern. Ist die Kürzung aber übertrieben hoch oder gar unzulässig, riskieren sie schlimmstenfalls die Kündigung. Das Immobilienportal immowelt.de schildert Fälle, bei denen es für die Mieter besser gewesen wäre, erst fachlichen Rat einzuholen.

Wohnungsmängel sind ein Ärgernis, das Mieter nicht akzeptieren müssen. Das Gesetz erlaubt es ihnen in diesem Fall die Miete zu mindern: Je stärker die Beeinträchtigungen durch Mängel sind, desto höher kann dabei grundsätzlich die Minderung ausfallen. Allerdings ist Vorsicht geboten. In manchen Fällen sollten Mieter zuvor besser anwaltlichen Rat einholen, empfiehlt immowelt.de. Denn stellt sich später heraus, dass die Mietminderung zu hoch war oder die Miete zu Unrecht gekürzt wurde, droht sogar die fristlose Kündigung.

Übertriebene Mietminderung

Ein Mieter verwies auf mehrere Wohnungsmängel und kürzte die Miete um 30 Prozent. Dem widersprach der Vermieter, ohne Erfolg. Nachdem er mehr als ein Jahr lang nur die gekürzte Miete erhielt, kündigte er das Mietverhältnis und forderte die einbehaltene Summe. Vor dem BGH bekam er überwiegend Recht (Az.: VIII ZR 171/03). Denn es stellte sich heraus, dass die Minderung viel zu hoch angesetzt war, der Mieter hätte die Miete um lediglich fünf Prozent kürzen dürfen - nur ein einziger Mangel wurde als solcher anerkannt. Da damit der Mietrückstand mehr als zwei Monatsmieten betrug, war die Kündigung rechtens.

Mieter hat Mängel selbst verursacht

Schimmel an den Wänden rechtfertigt nur dann eine Mietminderung, wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat. Im vorliegenden Fall kürzten die Mieter die Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum um 20 Prozent. Später fand ein Sachverständiger heraus, dass der Schimmelbefall durch falsches Heizen und Lüften verursacht wurde. Die vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung wegen eines Mietrückstands in Höhe von fast 3.500 Euro war deshalb wirksam, urteilte der BGH (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2012, Az. VIII ZR 138/11). Auch die Fehleinschätzung über die Ursache des Mangels schütze den Mieter nicht vor einer Kündigung, so die Richter: Die Mieter hätten im Zweifel die Miete unter Vorbehalt zahlen und ihre mutmaßlichen Ansprüche später gerichtlich klären lassen können.

Mieter vereitelt Mängelbeseitigung

Nach einem Wasserrohrbruch entstand ein beträchtlicher Schaden in einer Mietwohnung. Der Vermieter wollte den Schaden umgehend beseitigen lassen, doch da spielte der Mieter nicht mit: Erst müsse die Zusage der Versicherung vorliegen, dass diese die Schäden an seinem Inventar ersetzt. Der Mieter verweigerte unter anderem mit dieser Argumentation mehrfach Handwerkern den Zutritt zur Wohnung und kürzte die Miete um 50 Prozent. Nach vielen Monaten kündigte der Vermieter fristlos. Zu Recht, wie das Landgericht Karlsruhe (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.08.2009, Az. 9 S 206/08) entschied. Wenn der Mieter die Mängelbeseitigung nicht zulässt, steht ihm auch kein Minderungsanspruch mehr zu. Die einbehaltene Miete ist dann als Mietrückstand zu werten, der eine Kündigung rechtfertigt.

Mietminderungstabelle

Über einzelne Mietmängel und die entsprechenden Mietminderungsquoten können sich Mieter und Vermieter in der Mietminderungstabelle informieren. Die DAWR Mietminderungstabelle zu finden unter www.mietminderungstabelle.de wird laufend aktualisiert. Dort finden Mieter auch ein Musterschreiben für eine Mietminderung.

ra-online/immowelt (pm/pt)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#395

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d395
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!