Vermieter muss über Mangel informiert werden
Der Mieter muss ihn jedoch über den Mangel informieren - im Zweifel auch mehrfach. Das gilt vor allem, wenn ein Vermieter auf eine Mängelanzeige des Mieters hin Maßnahmen zur Beseitigung unternimmt und sich danach herausstellt, dass diese nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Unterlässt der Mieter dann eine solche Anzeige, kann er nicht einfach weiter die Miete mindern. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Im Zweifel muss er bei zu großem Zahlungsrückstand sogar mit der Kündigung rechnen.
Recht auf Mietminderung
Grundsätzlich müssen Mieter Mängel nicht hinnehmen. Sie können ihren Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen. Und sie haben das Recht, die Miete für die Zeit zu mindern, in der ein Mangel besteht (siehe 10 wichtige Tipps zur Mietminderung).