wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Hochschulrecht und Versicherungsrecht | 01.10.2013

Studententarif

Krankenversicherung im Studium

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein

Am 1. Oktober begann wieder das Wintersemester an den Universitäten, die Fachhochschulen nehmen oft schon früher den Betrieb wieder auf. Für Studenten bedeutet das: Vorlesungsverzeichnisse wälzen und Stundenpläne erstellen. Genauso wichtig wie die Planung des neuen Semesters ist laut ARAG die Wahl der richtigen Versicherungen während des Studiums.

Bei den Eltern mitversichert

Viele Studierende sind bei den Eltern familienversichert. Sie müssen keinen Beitrag für ihre Krankenversicherung zahlen. Studierende können aber nur bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, danach müssen sie sich selbst versichern. Durch den freiwilligen Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen anerkannten Freiwilligendienst verschiebt sich die Altersgrenze um maximal 12 Monate. Wenn eines der beiden Elternteile privat krankenversichert ist, ist eine Familienversicherung für Studierende nicht mehr möglich.

Arbeiten ist erlaubt

Wer in der Familienversicherung ist, darf hinzuverdienen, aber nur begrenzt: Das monatliche Einkommen darf 385 Euro beziehungsweise bei einem Minijob 450 Euro nicht übersteigen. Falls Studierende selbst krankenversichert sind, dürfen Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ist die Beschäftigung von vornherein auf maximal zwei Monate befristet oder auf die Semesterferien begrenzt, gilt diese Stundenbegrenzung nicht. Die Höhe des Verdienstes spielt in beiden Fällen keine Rolle.

Gesetzliche studentische Krankenversicherung

Ist eine Familienversicherung nicht möglich, können sich Studierende bei einer gesetzlichen studentischen Krankenkasse versichern. Der Beitrag ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Er beträgt monatlich 64,77 Euro und 12,24 Euro für die Pflegeversicherung. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen höheren Beitrag in die Pflegeversicherung, nämlich 13,73 Euro.

Günstige Beiträge sind zeitlich begrenzt

Von den niedrigen Beiträgen profitieren Studierende bis zum 14. Semester oder bis zum 30. Lebensjahr. Ist das Studium dann noch nicht beendet, können sie sich innerhalb von drei Monaten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Diese Frist ist wichtig. Ist sie verstrichen, kommt nur noch eine private Krankenversicherung in Betracht. Studierende, die sich für die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden, erhalten den Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase. Gewährt wird dieser Tarif maximal sechs Monate. 97,43 Euro kostet die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung für Kinderlose 20,65 Euro und für alle anderen 18,41 Euro. Bedingung: Das monatliche Einkommen darf 898 Euro nicht überschreiten.

Lange studieren kostet mehr

Alle die älter sind oder länger studieren, können sich anschließend „normal“ freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Mindestbetrag derzeit bei 133,80 Euro. Dazu kommt noch der Betrag für die Pflegeversicherung.

Private studentische Krankenversicherung

Studierende haben vor Beginn des Studiums die Wahl: Sie können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln - und umgekehrt. Die Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend und sollte gut bedacht sein.

Nicht alle privaten Krankenkassen bieten den Studententarif an

In der privaten Krankenversicherung besteht zum Beispiel keine Möglichkeit, Kinder von Studierenden beitragsfrei mit abzusichern. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen private Versicherungen jedoch unter Umständen Kosten für Arzneimittel in höherem Umfang als die gesetzliche Krankenversicherung. Oder sie beteiligen sich an den Kosten von Brillen und Kontaktlinsen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung gilt die private Krankenversicherung für Studierende im Studententarif bis zum 34. Lebensjahr unabhängig von der Anzahl der Semester.

ra-online/ ARAG (pm/pt)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#400

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d400
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!