Bei Schockanrufen geben sich die Betrüger am Telefon als Verwandte oder Polizeibeamte/Rechtsanwälte oder Ähnliches aus und gaukeln die Notlage eines Familienmitglieds vor, für welche sie einen hohen Geldbetrag benötigen. Nur durch die sofortige Zahlung des Geldbetrags in bar habe der Verwandte keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.
In zwei Fällen konnte der Betrugsversuch verhindert werden
In den drei aktuellen Fällen sollte das Familienmitglied sich bei einem Haftrichter des Amtsgerichts Hannover befinden. Die Betroffenen sollten einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag als Kaution zahlen und im Bereich des Amtsgerichts übergeben, da die nahen Angehörigen anderenfalls ebenfalls inhaftiert würden. In zwei Fällen konnte der Betrugsversuch durch die Angehörigen des Wachtmeisterdienstes des Amtsgerichts aufgedeckt und eine Übergabe verhindert werden. In einem Fall kam es indes zur Übergabe eines größeren Geldbetrages außerhalb des Gebäudes des Amtsgerichts.
Es gelten folgende Hinweise der Polizei:
- Bedenken Sie: Es gibt keine Fälle, in denen eine sofortige Zahlung für beispielsweise eine medizinische Behandlung notwendig ist.
- Wichtig ist: Sonderbehandlungen oder andere Verfahrensweisen im Kontext von Strafverfahren gibt es nicht. Es gelten staatliche Einspruchsfristen, weshalb Sie bei sofortigen Aufforderungen zu Zahlungsleistungen etc. misstrauisch werden sollten.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon keine Informationen über Angehörige und Freunde entlocken.
- Merken Sie sich die Telefonnummer des Anrufers.
- Rufen Sie zur Überprüfung Ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern an und / oder erzählen Sie einer Person Ihres Vertrauens von den Anrufen.
- Informieren Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie im Zweifel einfach auf.