Rund 50 Millionen Menschen in Deutschland haben kein Testament
Johannes Sczepan erklärt: „Die privaten Haushalte in Deutschland verfügen über ein Geldvermögen von etwa 6 Billionen Euro. Es gibt also mehr zu vererben als jemals zuvor. Doch rund 50 Millionen Menschen hierzulande haben gar kein Testament gemacht. Diese Diskrepanz birgt das Potenzial für viel Streit und kann ganze Familien entzweien.“
Er gibt zu bedenken: „Die meisten Menschen in der Blüte ihrer Jahre denken nicht an ihr Ableben, doch bei allein über 3.000 Verkehrstoten jährlich kann es jeden von uns jederzeit und völlig unverhofft treffen.“
Gesetzliche Erbfolge kann zu kuriosen Situationen führen
Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, die zu kuriosen Situationen führen kann. Johannes Sczepan gibt ein Beispiel: „Ohne Testament erhält der Ehepartner die eine Hälfte des Erbes, die andere Hälfte wird unter allen Kindern des Verstorbenen aufgeteilt. Was in der Regel übersehen wird: Ist die Ehe kinderlos, erben die Eltern die zweite Hälfte. Die Eltern müssen sich dann also mit ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter auseinandersetzen, was unter Umständen eine problematische und vom Verstorbenen möglicherweise niemals gewollte Erbengemeinschaft darstellt.“
In 99 Prozent aller Fälle gibt es etwas zu erben
Nach Einschätzung von Johannes Sczepan verzichten viele Menschen auf ein Testament, weil sie der Meinung sind, sie hätten ohnehin nicht viel weiterzugeben. „Das ist statistisch völlig falsch. Lediglich 1 Prozent aller Erben haben in den letzten Jahren nichts erhalten. In 99 Prozent aller Fälle gibt es etwas zu erben - die Frage ist nur, wer es erbt.“
Auch die Erbschaftssteuer spielt eine Rolle
Neben den familiären Auseinandersetzungen spielt auch die Erbschaftssteuer in vielen Fällen eine Rolle bei der Nachlassgestaltung. „Es gibt eine ganze Reihe von Stellschrauben, um den Nachlass individuell zu gestalten“, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Zudem ist über Depot- und Kontovollmachten nachzudenken, die über den Tod hinaus gelten. Dies erleichtert im Erbfall die reibungslose Abwicklung dringender Geschäfte mit der Bank, bis der Erbnachweis vorgelegt werden kann.„