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Internetrecht, Strafrecht und Verbraucherrecht | 28.11.2014

Internetkriminalität

Achtung bei Scamming, Todesdrohungen, Vorschussbetrug: Tatwaffe E-Mail

Vorsicht vor Betrügern im Internet

Aktuell versuchen Betrüger wieder mit den unterschiedlichsten Tricks im Internet an das Geld anderer Leute zu gelangen. Dies geschieht meist, indem sie ihre gutgläubigen Opfer durch das Versprechen einer Leistung oder die Bitte um Hilfe zu einer Zahlung veranlassen. Oder sie sogar zu erpressen versuchen.

Was ist Scamming?

Die ursprünglich von Nigeria ausgehende Betrugsmasche wird durch organisierte Banden mittlerweile auch aus vielen anderen Ländern über das Internet weltweit betrieben. Diese besondere Form der Abzocke wird den Betrügern daher auch unter dem Begriff „Nigeria-Connection“ zugeschrieben oder als Scamming (abgeleitet von scam=Betrug) bezeichnet. Die Kriminellen machen neuerdings auch vor handfesten Drohungen nicht mehr Halt, berichtet die Polizei. Laut ARAG der einzige richtige Ansprechpartner, wenn einen so eine E-Mail erreicht.

Erpressung per E-Mail

Eine neue und ausgesprochen ruppige Methode macht neuerdings Schule: Das Versenden von E-Mails mit Todesdrohungen! Internetnutzer erhalten dabei meist englischsprachige Mails, in denen sie mit dem Tode bedroht werden, sollten sie nicht innerhalb von zwei Tagen antworten und einen bestimmten Geldbetrag per Western Union überweisen. Die Hintermänner setzen auf die Angst oder auch die Neugierde von Nutzern. Doch wer antwortet, hat schon verloren, warnt die ARAG. Nicht nur Todesdrohungen per E-Mail lösen starke Emotionen aus. Auch Betreffzeilen wie „Dein Foto ist jetzt online“ lösen bei vielen Nutzern den Drang aus, auf den angefügten Link zu klicken. Das sollte man aber auf keinen Fall tun. Egal, ob die Urheber der E-Mails nur Adressen fischen, Schadsoftware verbreiten wollen, auf Konten- und Zahlungsinformationen oder Geld aus sind – es lohnt sich nie zu antworten oder gar Geld zu überweisen! In Umlauf sind auch aus der Luft gegriffene und völlig haltlose Anzeigen wegen des Besitzes von Pornografie, Computersabotage oder illegalen Downloads. Trotzdem verunsichern diese E-Mail viele Internet-User und provozieren so einen fatalen Klick auf die schädlichen Anhänge.

Der Trick mit der Hilfsbereitschaft

Auf Hilfsbereitschaft oder Mitleid setzen Betrüger bei E-Mails, die sie von gekaperten Konten verschicken. Den Empfängern wird vorgemacht, dass sie Post von Verwandten, Freunden oder Bekannten in Not kommt, wenn sie lesen: „Ich bin verreist und habe meine Tasche mit Reisepass und Kreditkarte verloren. Ich wollte dich fragen, ob du mir 500 Euro so schnell wie möglich leihen kannst?“. Dann soll das Geld per Western Union oder über einen anderen Anbieter für Bargeldtransfers laufen. Doch vorschnelles Handeln wäre auch hier ein teurer Fehler.

Der Klassiker – Vorschussbetrug

Bei dem sogenannten Vorschussbetrug werden Internetnutzern per E-Mail größere Geldbeträge, meist höhere Millionenbeträge, in Aussicht gestellt. Um die versprochenen Geldbeträge zu erhalten, sollen die Empfänger nur noch angebliche Verwaltungsauslagen, Bearbeitungs-, Rechtsanwalts- oder Notargebühren vorab bezahlen. Eine weitere Masche beim Vorschussbetrug wird auch als Love- oder Romance-Scamming bezeichnet. Die Betrüger versprechen ihren Opfern die große Liebe und versuchen auf diese Weise Zahlungen zu ergaunern, nachdem man über E-Mails – meist über eine Partnersuchseite – eine vertrauensvolle Verbindung aufgebaut hat. Plötzlich wird dann eine mitleiderregende und tränenreiche Geschichte von nur vorübergehender Geldnot, z.B. nach einem Überfall oder Unfall, erzählt und um eine finanzielle Vorleistung gebeten. Oder es werden im Rahmen der Abwicklung von Kfz-Kaufverträgen, der Vermittlung von Arbeitsplätzen, Au-pair-Stellen oder Wohnungen durch die betrügerischen Anbieter Sicherheitszahlungen im Voraus verlangt. Durch neu erfundene plötzlich auftretende Schwierigkeiten sollen immer höhere Beträge von den gutgläubigen Opfern ergaunert werden. Das von den Opfern überwiesene Geld ist dann – genau wie auch die Betrüger – für immer verschwunden.

Strafanzeige erstatten!

Wer trotz aller Vorsicht so einem Betrug zum Opfer gefallen ist, sollte bei der Polizei umgehend Strafanzeige erstatten. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass die Täter in den meisten Fällen nicht ermittelt werden können und das Geld sehr wahrscheinlich unwiderruflich verloren ist.

ra-online/ARAG (pm/pt)

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