Telefónica hatte dem Verbraucher gegenüber rund 120 Euro für O2-Services abgerechnet. Der Kunde hatte ursprünglich einen Vertrag mit E-Plus zum Tarif BASE abgeschlossen. Dieser sei laut Telefónica in den Tarif O2 umbenannt worden, als E-Plus später von Telefónica übernommen wurde. Der Verbraucher widersprach und verteidigte sich gegen das von Telefónica eingeschaltete Inkassobüro. Als dies nichts nützte, klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass die Forderungen nicht existieren.
Telefónica bleibt Nachweis über korrekte Überleitung alter Verträge schuldig
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wies darauf hin, dass Telefónica nachzuweisen habe, dass ihren Forderungen Verträge mit dem Verbraucher zu Grunde liegen. Das habe der Mobilfunkbetreiber nicht getan, hieß es. Telefoníca müsse auch nachweisen, wie der alte Vertrag zum Tarif BASE auf neue Bedingungen übergeleitet worden sein soll. Auch dies konnte der Mobilfunkanbieter nicht.
Kunden sollten Forderungen nicht bedenkenlos begleichen
„Wenn wie hier Kundenverträge von Unternehmen übernommen werden, stellt dies hohe Anforderungen vor allem an die Datenmigration. Eingabefehler passieren, Tarife werden nicht immer korrekt eingestellt oder übernommen. Forderungen, die diesbezüglich Fragen aufwerfen, sollten nicht bedenkenlos beglichen, sondern überprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Kay Ole Johannes aus Hamburg.
Telefónica gibt Anerkenntnis ab
Telefónica verzichtete letztlich auf die weitere Geltendmachung der Forderung. Der Mobilfunkanbieter gab ein Anerkenntnis ab (Urteil vom 29.06.2018, Az. 925 C 22/18 - rechtskräftig).
Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Kay Ole Johannes, Anwalt in Hamburg, erstritten.