wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Telekommunikationsrecht und Verbraucherrecht | 10.09.2018

Mobilfunkvertrag

Verbraucher klagt erfolgreich gegen Telefónica: Rechnungen nicht berechtigt

Mobilfunkunternehmen muss Übergang alter Verträge auf neue Anbieter-Bedingungen nachweisen können

(Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 29.06.2018, Az. 925 C 22/18)

Ein Verbraucher hat den Forderungen von Telefónica Germany widersprochen. Das Unternehmen hatte Rufnummern abgerechnet, für die der Kunde keinen Vertrag abgeschlossen hatte. Telefónica bestand dennoch auf den Ausgleich der Rechnungen. Nun gewann der Verbraucher den Rechtsstreit gegen die Telefongesellschaft.

Telefónica hatte dem Verbraucher gegenüber rund 120 Euro für O2-Services abgerechnet. Der Kunde hatte ursprünglich einen Vertrag mit E-Plus zum Tarif BASE abgeschlossen. Dieser sei laut Telefónica in den Tarif O2 umbenannt worden, als E-Plus später von Telefónica übernommen wurde. Der Verbraucher widersprach und verteidigte sich gegen das von Telefónica eingeschaltete Inkassobüro. Als dies nichts nützte, klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass die Forderungen nicht existieren.

Telefónica bleibt Nachweis über korrekte Überleitung alter Verträge schuldig

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wies darauf hin, dass Telefónica nachzuweisen habe, dass ihren Forderungen Verträge mit dem Verbraucher zu Grunde liegen. Das habe der Mobilfunkbetreiber nicht getan, hieß es. Telefoníca müsse auch nachweisen, wie der alte Vertrag zum Tarif BASE auf neue Bedingungen übergeleitet worden sein soll. Auch dies konnte der Mobilfunkanbieter nicht.

Kunden sollten Forderungen nicht bedenkenlos begleichen

„Wenn wie hier Kundenverträge von Unternehmen übernommen werden, stellt dies hohe Anforderungen vor allem an die Datenmigration. Eingabefehler passieren, Tarife werden nicht immer korrekt eingestellt oder übernommen. Forderungen, die diesbezüglich Fragen aufwerfen, sollten nicht bedenkenlos beglichen, sondern überprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Kay Ole Johannes aus Hamburg.

Telefónica gibt Anerkenntnis ab

Telefónica verzichtete letztlich auf die weitere Geltendmachung der Forderung. Der Mobilfunkanbieter gab ein Anerkenntnis ab (Urteil vom 29.06.2018, Az. 925 C 22/18 - rechtskräftig).

Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Kay Ole Johannes, Anwalt in Hamburg, erstritten.

Quelle: DAWR/Anwaltskanzlei Johannes

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  30 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5776

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5776
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!