Mit dem Sicherungsschein auf der sicheren Seite
Für die meisten bleibt es wohl auch bei einem Schreck. Kunden mit einem sogenannten Reisesicherungsschein bekommen, auch wenn die Reise nicht angetreten werden kann, zumindest ihr Geld zurück. Urlauber verlieren ihr Geld also auch dann nicht, wenn sie einem insolventen Reiseveranstalter auf den Leim gegangen sind. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist.
Ursache spielt keine Rolle
Der Europäische Gerichtshof entschied dazu, dass die Versicherung unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit gelte und stärkte damit die Rechte von Urlaubern.
Betrüger hatte Pauschalreise vermittelt
Im konkreten Fall hatte ein Betrüger eine Pauschalreise vermittelt und dann wegen Insolvenz abgesagt. Die Versicherung musste in dem verhandelten Fall trotzdem zahlen (EuGH, Az.: C-134/11).
Probleme könnte es bei den Unister-Tochterunternehmen geben
Anders sieht es allerdings für Kunden von solchen Unister-Tochterunternehmen aus, die bei der Buchung der Reise nur als Vermittler aufgetreten sind, etwa für eine Flugbuchung. Ob in diesen Fällen das Geld auch tatsächlich beim Vertragspartner – z.B. der Airline – angekommen ist, sollten die Kunden unbedingt erfragen!