Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten. Das berichtet die ARAG unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Richter gaben beispielsweise einem Mann Recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg. Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark.
Verletzter fuhr ins Krankenhaus
Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an. Die Verurteilung des Landgerichtes (LG) u.a. wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe hob der BGH zum Teil auf. Das LG muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall sei, könnte sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.08.2014, Az. 4 StR 259/14).