[02.09.2019] Wer einen Langstreckenflug in der Business-Klasse bucht, möchte auch in der Business-Klasse fliegen. Bietet ein Reiseveranstalter nur einen Ersatzflug in der Economy-Klasse an, weil der ursprünglich gebuchte Flug nicht stattfindet, ist das kein adäquater Ersatz. Das entschied das Landgericht Köln (Az.: 30 O107/18). Kunden müssen ein solches Angebot nicht hinnehmen, denn die gebuchte Reise ist in einem solchen Fall mangelhaft.