[25.03.2015] Das Telekommunikationsunternehmen Vodafone darf Kunden, die mit der Bezahlung ihrer Rechnung in Verzug sind, nicht mit einem Eintrag in die Schufa-Datei drohen, ohne sie über ihre Rechte aufzuklären. Ohne einen derartigen Hinweis könnten Kunden ansonsten aus Furcht vor den negativen Folgen eines Schufa-Eintrags Rechnungen bezahlen, die sie ansonsten aus begründetem Anlass nicht zahlen wollten, entschied der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. März 2015, Az. I ZR 157/13).