[17.04.2017] Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass ein Mieter, der im Treppenhaus ein Osternest aufstellt, für die Unfallfolgen haftet, wenn ein Nachbar über das Nest stürzt und sich verletzt. Dem Verunfallten ist jedoch ein hälftiges Mitverschulden an dem Sturz anzulasten, wenn die Existenz des Osternestes seit Wochen bekannt ist.