In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Für den Hin- und Rückflug hatte der Kunde Sitze in der Business-Klasse gebucht. Vor der Reise ging aber die Fluggesellschaft Pleite, die geplanten Flüge fielen aus.
Kunde verlangt Schadensersatz
Der Veranstalter bot dem Kunden eine Ersatzbeförderung an: Er sollte erst nach Amsterdam fliegen, dort eine Nacht bleiben und am nächsten Tag zu seinem Reiseziel starten. Die Sitze waren auf allen Flügen jetzt in der Economy-Klasse. Der Kunde lehnte ab und wollte Schadenersatz vom Veranstalter.
Gericht bejaht Anspruch auf Hälfte des Reisepreises als Entschädigung
Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Die Richter gestanden dem Kläger die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung zu. Die Insolvenz der Fluggesellschaft falle in den Gefahrenbereich des Reiseveranstalters. In diesem Fall wurde die Reise vereitelt, weil der Vertrag nicht wie geschuldet erfüllt werden konnte.
Economy-Flüge kein gleichwertiges Angebot
Die Economy-Flüge seien mitnichten ein gleichwertiges Angebot, befand das Gericht. Auch der Einwand des Veranstalters, dass Millionen anderer Reisender in dieser Klasse fliegen, hilft nicht über die fehlende Gleichwertigkeit hinweg. Zudem wäre bei dem Ersatzangebot eine zusätzliche kostenpflichtige Übernachtung angefallen.