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Reiserecht und Schadensersatzrecht | 02.09.2019

Ersatzflug

Flug in Economy-Klasse kein adäquater Ersatz für ursprünglich gebuchte Business-Klasse

Kunden müssen Ersatz­angebot nicht annehmen

Wer einen Lang­strecken­flug in der Business-Klasse bucht, möchte auch in der Business-Klasse fliegen. Bietet ein Reise­veranstalter nur einen Ersatzflug in der Economy-Klasse an, weil der ursprünglich gebuchte Flug nicht stattfindet, ist das kein adäquater Ersatz. Das entschied das Landgericht Köln (Az.: 30 O107/18).

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Für den Hin- und Rückflug hatte der Kunde Sitze in der Business-Klasse gebucht. Vor der Reise ging aber die Fluggesellschaft Pleite, die geplanten Flüge fielen aus.

Kunde verlangt Schadensersatz

Der Veranstalter bot dem Kunden eine Ersatz­beförderung an: Er sollte erst nach Amsterdam fliegen, dort eine Nacht bleiben und am nächsten Tag zu seinem Reiseziel starten. Die Sitze waren auf allen Flügen jetzt in der Economy-Klasse. Der Kunde lehnte ab und wollte Schaden­ersatz vom Veranstalter.

Gericht bejaht Anspruch auf Hälfte des Reisepreises als Entschädigung

Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Die Richter gestanden dem Kläger die Hälfte des Reise­preises als Entschädigung zu. Die Insolvenz der Fluggesellschaft falle in den Gefahren­bereich des Reise­veranstalters. In diesem Fall wurde die Reise vereitelt, weil der Vertrag nicht wie geschuldet erfüllt werden konnte.

Economy-Flüge kein gleichwertiges Angebot

Die Economy-Flüge seien mitnichten ein gleich­wertiges Angebot, befand das Gericht. Auch der Einwand des Ver­anstalters, dass Millionen anderer Reisender in dieser Klasse fliegen, hilft nicht über die fehlende Gleich­wertigkeit hinweg. Zudem wäre bei dem Ersatz­angebot eine zusätzliche kosten­pflichtige Übernachtung angefallen.

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