wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verkehrsrecht | 16.09.2015

Fahrerlaubnis

Fahren mit EU-Führerschein nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ist strafbar

EU-Führerschein

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Tim Geißler (EuGH, Urteil vom 21.05.2015, RS C-339/14)

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat mit einem folgenschweren Urteil eine vermeintliche Lücke für Autofahrer geschlossen, die nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis und einer entsprechenden Sperre weiter mit einem Führerschein aus einem europäischen Land Auto fuhren (EuGH, Urt. v. 21.05.2015, Rs. C-339/14).

Deutscher Führerschein weg, Autofahrer fuhr mit tschechischen Führerschein weiter

Im aktuell entschiedenen Fall hatte ein Angeklagter seit 2001 keine Fahrerlaubnis mehr, wurde im Jahr 2005 wegen Führens eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis verurteilt und mit einer so genannten isolierten Sperre von einem Jahr belegt. Nach der Verkündung im Juli 2005 - aber noch vor der Rechtskraft des Urteils im Mai 2006 - hatte der Angeklagte daraufhin eine tschechische Fahrerlaubnis erlangt.

EU-Führerschein muss nicht zwingend anerkannt werden

Als er diesen Führerschein im Jahr 2013 abermals bei einer Verkehrskontrolle vorlegte, nahm der Fall seinen Gang durch die Gerichte – wieder stand eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Raum. Schließlich fragte das OLG Nürnberg beim Weg durch die Instanzen beim EuGH an, ob die Bundesrepublik eine EU-ausländische Fahrerlaubnis anerkennen muss, wenn diese nach Verkündung der Sperre und vor Rechtskraft des Sperrurteils erlangt wird. Dies verneinte der EuGH letztendlich. Das heißt also, dass die Bundesrepublik solche ausländischen Fahrgenehmigungen nun nicht mehr akzeptieren muss.

Auffällige Autofahrer werden aus den Verkehr gezogen

Hat ein Fahrer bei einer Straftat, die er während des Führens eines Kraftfahrzeugs begangen hat, keine Fahrerlaubnis, so trifft ihn die isolierte Sperre: Für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren kann ihm das Gericht die Erteilung einer Fahrerlaubnis verwehren, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Grundsätzlich nimmt der Gesetzgeber eine solche Ungeeignetheit an, wenn der Täter sich einer dieser Taten schuldig gemacht hat:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • Trunkenheit im Verkehr,
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Vollrausch (§ 323a), der sich auf eine der o.g. Taten bezieht.

Das Gericht kann einem den Führerschein gemäß § 69 StGB auch entziehen, wenn ein so genannter Regelfall vorliegt und sich aus der Tat ergibt, dass es an der charakterlichen Eignung fehlt. In diesen Fällen kann angeordnet werden, innerhalb welcher Zeit die Führerscheinstelle einem keine neue Fahrerlaubnis gewähren darf.

Betroffene brauchen gute Beratung – auch wenn ein EU-Führerschein gemacht werden soll

Mit einer qualifizierten Verteidigung in Straßenverkehrsstraftaten können Betroffene von Anfang an versuchen, eine Sperre zu vermeiden - oder bei einer Anordnung über Ihren Anwalt die Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen versuchen.

Vorsicht bei Pauschalangeboten für Erwerb des EU-Führerscheins

Ein wichtiger Warnhinweis: Problematisch sind „Pauschalangebote“ von Agenturen, die mit der Möglichkeit werben, einfach eine EU-Fahrerlaubnis zu machen. Für diese Angebote zahlt man schnell mehrere Tausend Euro. Eventuell kommt dann später das böse Erwachen, weil die Fahrerlaubnis nicht anerkannt oder umgeschrieben wird. Es empfiehlt sich daher, vorab genau prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung gegeben sind.

Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#951

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d951
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!