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Versicherungsrecht | 22.12.2017

Weihnachts­urteil

6-jähriges Kind ist nicht verpflichtet auf brennende Kerzen einer Weihnachts­pyramide aufzupassen

Brennende Kerzen verursachen Wohnungs­brand während der Versicherungs­nehmer badet

(Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Urteil vom 17.06.2002, Az. 6 C 566/01)

Wer einem 6-jährigen Kind, die Aufgabe überträgt, auf brennende Kerzen aufzupassen, handelt grob fähr­lässig. Dies hat laut kostenlose-urteile.de das Amtsgericht Eisenhüttenstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Wohnungs­brand, der durch eine mit brennenden Kerzen bestückte Weihnachts­pyramide ausgelöst wurde. Der spätere Kläger (Versicherungs­nehmer) hatte das Wohnzimmer verlassen, in welchem die Weihnachts­pyramide stand. Er nahm ein Bad. Nur ein 6-jähriges Kind war noch im Zimmer, das aber den Brand nicht verhinderte.

Hausratversicherung will Schaden nicht regulieren

Die Hausrat­versicherung verweigerte die Regulierung des Brand­schadens. Der Versicherungs­nehmer habe grob fahrlässig gehandelt.

6-jähriges Kind darf mit Kerzen nicht allein gelassen werden

Dieser Meinung war auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt. Der Kläger habe den Brand grob fahrlässig herbeigeführt. Die Anwesenheit eines 6-jährigen Kindes stelle keinen Recht­fertigungs­grund dar. Im Gegenteil stelle dies eher einen weiteren Grund dar, die Kerzen vor Verlassen des Raumes zu löschen. Schließlich habe ein Kind dieses Alters einen ausgeprägten Spieltrieb und Entdeckungs­drang. Letzterer könne auf die Weihnachts­pyramide oder die brennenden Kerzen gerichtet sein.

Mehr Weihnachtsurteile: Weihnachten ohne Heizung: Miet­minderung um 25 Prozent gerechtfertigt

Quelle: kostenlose-urteile.de/DAWR/ab

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