Die Absender nennen sich zum Beispiel Rechtsanwaltskanzlei Steinhauer, Rechtsanwaltskanzlei Lepère, Zentral Inkasso oder ZFM Zentral Forderung Management. Mit den Schreiben wollen sie zweifelhafte Forderungen aus Gewinnspieldiensten eintreiben. „Wer sich gegen die Forderung wehren will, hat Probleme, die entsprechenden Büros zu erreichen“, weiß Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. „Die in den Briefen genannten Straßennamen sind frei erfunden. Post kommt als unzustellbar zurück.“ Über die angegebenen Telefon- und Faxnummern ist niemand zu erreichen. Die Anwälte und Inkassounternehmen tauchen in den amtlichen Verzeichnissen gar nicht auf.
Die Forderungsschreiben erscheinen auf den ersten Blick seriös. Die Absender fordern dazu auf, Beträge zwischen 100 und 300 Euro auf ein privates Konto in Deutschland oder Bulgarien zu überweisen.
Die Verbraucherzentrale rät, solche Schreiben und angebliche Forderungen sehr kritisch zu prüfen. „Nur Rechnungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden“, informiert Gollner.