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Internetrecht und Urheberrecht | 09.12.2013

Verwechselte das Landgericht Köln den Streamingdienst Redtube mit einer Internet-Tauschbörse?

Das Kölner Landgericht hielt Redtube wohl für eine Tauschbörse und verpflichtete deshalb die Telekom Nutzerdaten herauszugeben. Eine Entscheidung, die möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn dem Gericht bewusst gewesen wäre, dass Redtube keine Tauschbörse ist.

Massenhaft erhielten Internetnutzer in den vergangenen Tagen Abmahnung wegen illegalem Streamings auf der Internetplattform Redtube.

Das Kölner Landgericht hat möglicherweise in seiner Begründung für das Auskunftsersuchen an die Deutsche Telekom, um Namen und Adressen von Nutzern des Porno-Streaming-Portals Redtube zu erhalten, einen Fehler begangen.

Nach einem Bericht der Welt wurden bisher vor allem Nutzer der Deutschen Telekom abgemahnt. An die Nutzerdaten kamen die Anwälte, indem sie die entsprechende IP-Adressen beim für den Bonner Unternehmenssitz der Telekom zuständigen Landgericht Köln einreichten, um die Namen und Postanschriften der Nutzer zu erhalten.

Landgericht Köln sieht Redtube als Tauschbörse

Dabei unterlief dem Landgericht Köln ein entscheidender Fehler. Laut Welt soll es in der Begründung des Landgerichts heißen: „Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des § 19 UrhG vor“.

Streamingdienst ist keine Tauschbörse

Die Begründung des Landgerichts zeigt ein gewisses technisches Unverständnis. Ein Streamingdienst ist nämlich nicht mit einer Tauschbörse vergleichbar.

Bei einer Tauschbörse werden Dateien zwischen den Benutzern des Internets weitergegeben. Dabei befinden sich die Dateien nicht auf einem Server, sondern auf den Computern der Teilnehmer und werden von dort aus verteilt (peer to peer). Vereinfacht gesagt kopiert man Daten von fremden Rechnern (Download), während man gleichzeitig seine eigenen Daten zur Verfügung stellt, diese also versendet (Upload).

Ein Streamingdienst arbeitet aber anders. Beim Streaming werden die gewünschten Inhalte - etwa Musik oder Videos - konsumiert, noch bevor die Datei vollständig heruntergeladen wurde. Darüber hinaus werden die Dateien nicht dauerhaft gespeichert oder wie beim Filesharing anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Landgericht Köln entschied möglicherweise falsch

Möglicherweise hätte das Landgericht Köln die Telekom nicht verpflichtet, die Nutzerdaten herauszugeben, wenn es gewusst hätte, dass Redtube ein Streamingdienst ist und keine Tauschbörse. Es bleibt abzuwarten, was jetzt folgt.

Lesen Sie auch: Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft erklärt sich zur Abmahnung von Rechtsverletzungen durch Streaming

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