Das Bundessozialgericht hatte am 3. April 2014 entschieden, dass abhängig beschäftigte „Syndikusanwälte“ keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Als Folge dieser Entscheidung steht die zukünftige Finanzierung der Versorgungswerke der Rechtsanwälte infrage. Michael Jung, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen sagte gegenüber dem SPIEGEL: „Wir werden allein durch dieses Urteil jeden fünften Rechtsanwalt als Beitragszahler verlieren“.
Die Existenz der Versorgungswerke sei insbesondere gefährdet, wenn „im nächsten Schritt auch noch angestellte Anwälte in Kanzleien ausgeschlossen werden“, so Jung. Es seien auch ähnliche Urteile für andere Gruppen von Freiberuflern zu befürchten, etwa zu angestellten Ärzten in medizinfernen Berufen.
Laut SPIEGEL gebe es in der CDU bereits Überlegungen, wie die gesetzlichen Regelungen geändert bzw. klar gestellt werden könnten, um die Rentenversicherung der Freiberufler zu schützen. Der Politiker Jan-Marco Luczak (CDU) wies gegenüber dem SPIEGEL darauf hin, dass sich die Union im Koalitionsvertrag „eindeutig zu den eigenständigen Versorgungswerken bekannt“ habe. „Wir werden daher darauf dringen, dass wir mit der SPD eine Regelung finden, die die Freiberufler schützt.“
Vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 03.04.2014, Az. B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R