Beim Anmeldevorgang der drei Dating-Portale genügen die Informationen über die automatische Verlängerung von einem Testabonnement zu einer regulären Mitgliedschaft nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Über Mindestlaufzeit muss klar informiert werden
Laut Gesetz (§ 312 j II BGB) muss der Verbraucher klar und verständlich über die Mindestlaufzeit sowie die Verlängerungs- und Kündigungsmodalitäten informiert werden. „Diese Informationen müssen sich oberhalb und in räumlicher und zeitlicher Nähe zum Bestell-Button befinden, so dass kein Weg daran vorbei führt“, sagt Julia Rehberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.
Verbraucherzentrale forderte Datingportale zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf
Das Datingportal Flirt-Fever sieht vor, dass sich das 14-tägige Test-Abo zum Preis von 1,99 Euro in das 10-Wochen-Paket zum Preis von 120 Euro verlängert, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Bei KissNoFrog ist nach Ablauf der 14-tägigen Testphase zum Preis von 2,99 Euro die Wandlung in ein 6-Monats-Paket zum Preis von 129 Euro vorgesehen. Bei eDates verlängert sich das 15-tägige Angebot für 2,90 Euro in ein 9-Monats-Paket zum Preis von 684 Euro. Alle Anbieter wurden zur Abgabe entsprechender Unterlassungserklärungen aufgefordert.
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