Für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten ist zurzeit der Bundessicherheitsrat (BSR) zuständig. Zwei Juristen haben Zweifel, ob dies grundgesetzkonform ist. In Artikel 26 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) ist geregelt: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden“.
Daher müssten nach Ansicht des Juraprofessors Volker Epping die Kanzlerin und alle Minister darüber entscheiden. Doch der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des deutschen Bundeskabinetts, in welchem also „nur ein Teil der Minister versammelt ist“. Laut Epping, der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Hannover ist, seien daher Entscheidungen des Bundessicherheitsrats nur dann verfassungskonform, wenn das gesamte Kabinett die Entscheidungen noch einmal vorgelegt bekommt und dann absegnet.
Epping ist mit seiner Ansicht nicht allein. Auch der Verfassungsrechtler Steffen Augsberg äußerte sich kritisch im SPIEGEL: „Was über das Verfahren bekannt ist, legt die Vermutung nahe, dass die Entscheidung im Bundessicherheitsrat in der Sache abschließend ist und das Gesamtkabinett sich eben nicht mehr damit inhaltlich beschäftigt“.
Augsberg, der Professur für Öffentliches Recht an der Universität Gießen ist, plädiert daher für eine juristische Neuordnung der Rüstungsexportkontrolle. „Es wäre denkbar, einem Parlamentsausschuss ähnlich dem, der die Geheimdienste kontrolliert, die Entscheidungen des BSR vorzulegen“, wird Augsberg im SPIEGEL zitiert.