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Internetrecht, Kaufrecht und Verbraucherrecht | 26.03.2024

Temu

Verbraucherzentrale mahnt Billig-Plattform Temu ab

Temu im Visier von Verbraucherschützern

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat mehrere Verstöße bei dem chinesischen Online-Händler Temu festgestellt: Manipulation, Täuschung, Greenwashing, irreführende Rabatthöhen und manipulative Designs lauten die Vorwürfe.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Temu abgemahnt. Zuvor stellte der vzbv mehrere Verstöße auf dem Online-Marktplatz mit chinesischen Produkten fest. Temu lasse Verbraucher:innen im Unklaren, wie die ausgewiesenen hohen Rabatte zustande kommen. Außerdem beanstandete der vzbv eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Die hinter der Plattform stehende Whaleco Technology Limited habe auf die Abmahnung reagiert.

Nächster Schritt könnte Klage sein

Eine Unterlassungserklärung sei jedoch nicht abgegeben worden. Der vzbv werde als nächstes über eine Klage gegen Temu entscheiden.

vzbv-Vorständin Ramona Pop sagte zu der Abmahnung: „In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden“.

Abmahnung in mehreren Punkten

Der vzbv hat Temu in mehreren Punkten abgemahnt, unter anderem:

  • Temu weist Rabatte von beispielweise 70 Prozent bei angebotenen Produkten aus. Weitere Informationen zu den Referenzpreisen werden nicht erteilt.
  • Temu wirbt damit, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Verbraucher:innen ihre Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei haben die Produkte bis zur Zustellung bereits lange Wegstrecken zurückgelegt.
  • Während des Bestellens zeigt der Online-Marktplatz zahlreiche Hinweise, wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ und „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“. Manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns, sind laut Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten.
  • Der Online-Marktplatz informiert aus vzbv-Sicht unzureichend darüber, wie die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet wird. Anbieter sind jedoch verpflichtet, Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen.
  • Zudem fehlen aus Sicht des vzbv auf der Plattform Angaben über die Identität von Produktanbietern.

Parallel zur Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands raten Verbraucherzentralen zu Vorsicht beim Online-Shopping mit Temu.

Lese-Tipp: Cannabis-Legalisierung – welche Regeln gelten ab dem 01. April 2024?

Quelle: DAWR/Verbraucherzentrale
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