„Sucht man im Internet nach ‚Rundfunkbeitrag anmelden‘ wurden bis vor Kurzem auf der Ergebnisseite von Google ganz oben Anzeigen von ‚service-rundfunkbeitrag.de‘ angezeigt. Dort gibt es Formulare, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können. Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. „Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen. Verbraucher:innen müssen dazu den Widerruf erklären. Dafür können sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.“
Anbieter gab keine Unterlassungserklärung ab
Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben. Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.
Umfrage und Musterbrief der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten einen Musterbrief an, den Verbraucher:innen bereits jetzt nutzen können, um Widerruf einzulegen und das an „service-rundfunkbeitrag.de“ gezahlte Geld zurückzuerhalten. Das Unternehmen hat auf Druck des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.
Für Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, dass der Service bei ARD, ZDF und Deutschlandradio etwa für Ummeldungen und andere Datenänderungen kostenlos ist.