Erfragt wurden Kosten für das Aufsetzen eines Testaments
Insgesamt wurde durch Testpersonen bei 320 Anwälten nachgefragt, was das Aufsetzen eines Testaments kosten würde. Nur 42 Prozent der Anwälte haben einen Preis genannt. In rund 58 Prozent der Fälle sollten die potentiellen Mandanten zu einem Beratungsgespräch in die Kanzlei kommen. Die Erstberatung beim Anwalt kostet laut Gebührenordnung maximal 190 Euro netto (vgl. Anwaltsgebühren: Was kostet eine Erstberatung beim Rechtsanwalt?). An die Gebührenordnung hielten sich 77 Prozent der Anwälte, die eine Erstberatung vereinbaren wollten. Drei der 185 Anwälte boten die Erstberatung gratis an. In 13 Kanzleien wurde für die Erstberatung eine höhere Pauschale oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart. Eine solche Vereinbarung setzt die Gebührenordnung außer Kraft, kann aber bei stundenbasierter Abrechnung zu unvorhersehbaren hohen Kosten führen.
20 Anwälte pro Bundesland wurden befragt
Insgesamt wurden 20 Anwälte pro Bundesland befragt, die im Bereich Erbrecht beraten. Am wenigsten auskunftsfreudig waren die Anwälte aus Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In beiden Bundesländern waren nur drei der 20 angerufenen Anwälte bereit, einen Preis zu nennen. Am transparentesten waren die Kanzleien in Hessen und Bremen. In beiden Bundesländern haben 60 Prozent der Anwälte einen Preis genannt.
Insgesamt haben 135 von 320 befragten Anwälten einen Preis genannt. Im Schnitt kostete das Aufsetzen eines Testaments 811 Euro. Der günstigste Anwalt saß in Thüringen und nannte einen Preis von lediglich 75 Euro. Der teuerste Anwalt der Befragung kommt aus Schleswig-Holstein. Er verlangte telefonisch einen Preis von 3.600 Euro.
Alle Anwälte erhielten dieselben Hintergrundinformationen
Für die Preisumfrage wurden allen Anwälten dieselben Hintergrundinformationen geliefert. Ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern ohne Immobilienbesitz will ein Testament aufsetzen. Zu vererben haben sie 100.000 Euro.
Anwälte können bei Leistungen wie dem Aufsetzen eines Testaments auf unterschiedliche Arten abrechnen. Entweder sie vereinbaren eine Pauschale oder ein Stundenhonorar, oder sie rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und nehmen den Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage.
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