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Telekommunikationsrecht | 08.04.2014

Telefon und Internet im Ausland: EU-Parlament beschließt Verbot von Roaming-Gebühren und Netzneutralität

Das Europaparlament hat beschlossen, die Zusatzkosten für die Handy-Nutzung im Ausland zu verbieten. Ende 2015 ist somit aller Voraussicht nach Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU. Außerdem schrieb das Parlament die Netzneutralität fest. Die ARAG gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.

Eindeutiger Beschluss im EU-Parlament

Für die Handy-Nutzung und das mobile Internetsurfen im europäischen Ausland sollen nach dem Willen des Europaparlaments demnächst keine Extrakosten mehr anfallen. Die Abgeordneten haben dafür gestimmt, Roaming-Gebühren zum 15. Dezember 2015 zu verbieten. Die Pläne benötigen allerdings noch die Zustimmung der EU-Staaten. Auch das Prinzip der Netzneutralität wird im nun verabschiedeten Telekom-Paket für Europa festgeschrieben - ohne größere Einschränkungen.

Was sind Roaming-Gebühren?

Roaming-Gebühren fallen an, wenn man sich im Ausland befindet und mit seinem Mobiltelefon Anrufe tätigt oder annimmt, SMS oder Daten austauscht. Durch die europäische Roaming-Verordnung werden EU-weit die Entgeltobergrenzen für die Benutzung des Mobiltelefons in einem anderen Mitgliedstaat festgesetzt - der sogenannte Eurotarif. Das bedeutet, dass die Mobilfunkbetreiber von den Verbrauchern höchstens die Entgelte pro Minute verlangen können, die in der Verordnung vorgesehen sind.

Die derzeitigen Preise

Der Höchstbetrag für grenzüberschreitende Telefonate wurde seit dem 1. Juli 2012 auf 29 Cent für abgehende und 8 Cent für ankommende Anrufe festgelegt. Das Höchstentgelt für eine SMS darf 9 Cent nicht übersteigen. Auch die Internetnutzung sollte seit 2012 nicht mehr zu unliebsamen Überraschungen nach dem Urlaub führen: Der Höchstpreis für die Datenübertragung innerhalb der EU wurde laut Verordnung auf 70 Cent pro Megabyte begrenzt. Auf alle Beträge fällt noch die jeweilige nationale Mehrwertsteuer an.

Info per SMS

Bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat muss der Netzbetreiber den Kunden per SMS kostenlos über die Roaming-Entgelte informieren. Die Preisinformationen beinhalten die Höchstentgelte für abgehende und ankommende Anrufe, für das Versenden einer SMS und für den Zugang zum mobilen Internet. Außerdem muss der Betreiber den Kunden warnen, wenn eine vorher definierte monatliche Obergrenze überschritten wird.

Was ist Netzneutralität?

Sie bezeichnet die wertneutrale Datenübertragung im Internet. Netzneutrale Provider transportieren alle Datenpakete unverändert und in gleicher Qualität von und an ihre Kunden. Dieser Vorgang ist unabhängig davon, woher die Daten stammen, zu welchem Ziel sie gesendet werden sollen, was ihr Inhalt ist und welche Anwendung die Pakete generiert hat. Die Netzhoheit obliegt, ebenso wie ihre gesetzliche Grundlage, der Souveränität der Staaten. Demnach sind alle Anbieter von Dienstleistungen an die gesetzlichen Grundlagen dieser Staaten gebunden. Es war bis zuletzt ein hartes Ringen zwischen Telekommunikationslobby, Bürgerrechtlern und Politikern um die genauen Formulierungen des EU-Telekompaketes. Nun hat das Parlament einen Text verabschiedet, der in der Frage der Netzneutralität klar ist und keine Einschränkungen enthält. Er legt fest, „dass der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird.“

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