Zwar sind weder der Uber-Fahrer noch die Mitfahrer gänzlich ungeschützt, wenn es bei einer Uber-Fahrt einen Unfall gibt. Der Uber-Fahrer, Mitfahrer und die Insassen des in den Unfall verwickelten Unfallautos bekommen ihre Schäden von der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung des Uber-Fahrers ersetzt. Aber wenn der Uber-Fahrer die gewerbliche Nutzung nicht angezeigt hat, darf diese nach einem Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern.
Uber verspricht auf seiner Internetseite vollmundig, dass alle Fahrer von Uber über eine Zusatzversicherung mit einer Haftung von bis zu 3,7 Millionen Euro pro Schadensfall versichert seien. Der Vertrag, den UberPop-Fahrer mit der Uber-Schwesterfirma „Rasier Operations B.V.“ in den Niederlanden abschließen müssen, spricht aber eine ganz andere Sprache. Das Unternehmen verlagert Risiken weitgehend auf den Fahrer. Sollten an Uber Forderungen hängenbleiben, die auf das Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, kann sich Uber das Geld vom Fahrer zurückholen.
Fazit: Autofahrer gehen ein erhebliches finanzielles Risiko ein, wenn sie entgeltlich Personen befördern, ohne die behördliche Erlaubnis dafür zu haben.