Es ist es seit Jahren ein fester Bestandteil der Sendung „TV Total“, dass Stefan Raab Ausschnitte aus anderen Fernsehsendungen zeigt und kommentiert. Seine „Opfer“ finden das nicht immer lustig, wie Raab selbst. Im Januar traf es einen Samenspender. Wir berichteten bereits hier im DAWR darüber (siehe: Samenspender fordert von Stefan Raab 50.000 Euro Schmerzensgeld).
Raab zog Samenspender durch den Kakao
In der Sendung TV Total vom 29. Januar 2015 verulkte Raab einen Samenspender. Der Anlass war ein Beitrag im ZDF „heute journal“ vom Vortag. Dort war der Samenspender in einem Beitrag zu sehen gewesen. Das „heute journal“ hatte von einem neuen BGH-Urteil berichtet, wonach ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann. In dem Fernsehbeitrag war der Samenspender Dominik R. zu sehen, wie dieser mit einer Samenspende in der Hand aus einem „Gewinnungsraum“ kam.
Quelle: Screenshot: ZDF (heute-journal)
Raab: „nicht viel Tinte im Füller“
Raab zeigte Bilder aus dem ZDF-Beitrag vom 28. Januar 2015 in seiner Sendung vom 29. Januar 2015. Dabei soll er diese Bilder laut Express folgendermaßen kommentiert haben:
„Na, Herr R. (Name abgekürzt, die Red.), da war wohl heute nicht viel Tinte im Füller. Die haben doch da wahrscheinlich Hilfsmittel in der Kabine. Oder Playboy wahrscheinlich oder die DVD-Sammlung `Faszination Traktor-Legende´.“ Und weiter: „ Da in dem Raum, wo er reingegangen ist, um sich der Samen zu entledigen. Wie heißt der Raum? `Gewinnungsraum´. So heißt bei uns der Bandkeller.“
Samenspender fordert jetzt Schmerzensgeld
Dominik R., dessen Name vollständig im ZDF-Beitrag eingeblendet war und den Raab auch in seiner TV-Total-Sendung genannt haben soll, klagt jetzt vor dem Landgericht Hamburg auf Schmerzensgeld.
50.000 Euro
Vertreten wird Dominik R. durch den Essener Anwalt Frank Roeser. „Der angerichtete Schaden ist irreparabel und nur durch eine Geldentschädigung zu kompensieren“, zitiert der Express den Anwalt. 50.000 Euro Wiedergutmachung will Roeser für seinen Mandanten nun einklagen. Der Anwalt ist für Stefan Raab kein Unbekannter, hat er doch vor einigen Jahren erfolgreich die Schülerin Lisa Loch vertreten. Raab hatte den Namen Loch für anzügliche Witze genutzt. Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau wurde Raab damals zu Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro verurteilt (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.02.2004, Az. 3 U 168/03).