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Strafrecht | 14.04.2013

Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Christian Wulff und David Groenewold

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover:

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am 12.04.2013 gegen Christian Wulff und David Groenewold Anklage vor dem Landgericht Hannover wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung erhoben. David Groenewold wird darüber hinaus die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt zur Last gelegt.

Mit der Anklage wird dem Angeschuldigten Groenewold vorgeworfen, im Rahmen des sog. „Oktoberfestbesuchs„ in München vom 26. bis 28.09.2008 für Christian Wulff und seine Familie Hotel- und Kinderbetreuungskosten in Höhe von insgesamt 510,- Euro sowie die Kosten für ein gemeinsames Abendessen mit den Eheleuten Wulff für 209,40 Euro und einen Festzeltbesuch mit diesen und 6 bis 7 weiteren Gästen für 3.209,- Euro übernommen zu haben. Es erscheint als hinreichend wahrscheinlich, dass dies in der Absicht geschah, den Angeschuldigten Wulff zu motivieren, sich in seiner dienstlichen Eigenschaft als niedersächsischer Ministerpräsident gegenüber der Siemens AG für eine Unterstützung bei der Vermarktung des Films „John Rabe“ einzusetzen. Konkrete Erkenntnisse liegen darüber vor, dass der Angeschuldigte Groenewold einen Tag nach dem „Oktoberfestbesuch„ den Angeschuldigten Wulff schriftlich gebeten hat, sich bei dem Vorstandsvorsitzenden der Siemens AG, Herrn Peter Löscher, für eine Unterstützung einzusetzen.

Dem Angeschuldigten Wulff wird vorgeworfen, in Kenntnis und mit Billigung der Kostenübernahme durch den Angeschuldigten Groenewold schließlich dieser Bitte nachgekommen zu sein und in einem Schreiben vom 15.12.2008 an Peter Löscher um Unterstützung für das Filmprojekt geworben zu haben.

Der Angeschuldigte Groenewold ist zudem verdächtig, in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber dem Landgericht Köln eine falsche Versicherung an Eides Statt zu der Kostenübernahme bei dem „Oktoberfestbesuch“ abgegeben zu haben.

Wegen der Vorkommnisse um die Finanzierung der sog. „Sylt-Urlaube„ hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die von Christian Wulff und David Groenewold behaupteten Barzahlungen konnten nicht mit ausreichender Gewissheit widerlegt werden.

In der 79 Seiten umfassenden Anklageschrift werden 25 Zeugen und 7 Aktenordner mit ausgewerteten schriftlichen Unterlagen als Beweismittel aufgeführt.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht Hannover.

Zum Hintergrund: Geschütztes Rechtsgut der Bestechungsdelikte ist die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung. Der Tatbestand der Bestechlichkeit verlangt nicht, dass die Diensthandlung für sich rechtswidrig ist. Ausreichend ist bereits, dass die Entscheidungsfindung im Sinne des Vorteilsgebers beeinflusst wird. Dabei spielt der Wert der Zuwendung keine maßgebliche Rolle.

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