Die Kanzlei Schertz Bergmann vertritt Lindemann zivilrechtlich und geht gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vor. Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von Prof. Dr. Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten.
Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte zum Fall „Till Lindemann“:
Nachdem die Nordirin Shelby Lynn in den sozialen Netzwerken behauptet hatte, anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) am 23.05.2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein, veröffentlichte die YouTuberin Kayla Shyx nur wenige Tage später, nämlich am 05.06.2023, ein YouTube-Video, in dem sie unter Berufung auf Shelby Lynn und angebliche Aussagen weiterer Frauen behauptet hatte, Mädchen seien von Till Lindemann sexuell missbraucht worden, nachdem man ihnen zuvor K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol zugeführt habe. Diese Anschuldigungen wurden von zahlreichen Medien aufgegriffen und fanden weltweit Beachtung.
Unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx sowie nachfolgende Medienberichte hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Till Lindemann bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt waren, sondern ausschließlich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte.
Nach Eingang der Strafanzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren unter dem Az. 284 Js 1412/23 wegen möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein.
Ausweislich der Ermittlungsakte wurde u.a. die YouTuberin Kayla Shyx zu ihren öffentlichen Anschuldigungen befragt.
Mit Verfügung vom 29.08.2023 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt. Da die Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu.
Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) das von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Auch dort ist ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht mehr gegeben.
Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt. Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von Prof. Dr. Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten. Rechtsanwalt Gercke kommentiert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wie folgt: „Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens belegt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“
Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten. Vor diesem Hintergrund werden wir für unseren Mandanten weiterhin zivilrechtlich gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vorgehen.