Die Schule begründete den Verweis damit, dass die Verbreitung des Gerüchts, das dem Schüler seinerseits von einem Gleichaltrigen zugeflüstert worden sein soll, ein schweres Fehlverhalten darstelle. Durch das Gerücht sei der Schulfrieden massiv gestört worden. Das Gerücht habe sich schnell unter sämtlichen Schülern herumgesprochen, und es sei sogar von Nacktfotos gesprochen worden.
VG München: Schulverweis ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München gab jedoch dem Schüler auf dessen Klage hin Recht und erklärte seine Entlassung für rechtswidrig. Der Umstand, dass der Schüler zuvor bereits zwei Abmahnungen von der Schule wegen Quatschens im Unterricht erhalten hatte, konnte nichts an dieser rechtlichen Bewertung ändern.
Psychologin knallhart: Schulpsychologin wirft Schüler mangelnde Empathie vor
Auch der Anwalt des Jungen wunderte sich über das Verhalten der Schule: Er habe in 35 Berufsjahren noch nie zweieinhalb Stunden über das Schulhofgeplapper von Elfjährigen verhandeln müssen. Er bemängelte, dass dem Schüler von der Schulpsychologin sogar mangelnde Empathie und kriminelle Energie vorgeworfen worden sei.
Die Schulleitung verkündete indes, dass sie erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung darüber entscheiden werde, ob sie Berufung einlegen werde oder nicht.