Der Moderator Stefan Raab witzelt gern über andere Leute in der TV Show „TV Total“. Seine Opfer finden das selten lustig. Nun droht dem ProSieben-Moderator wieder juristischer Ärger.
Raab witzelte über Samenspender
In seiner Show vom 29. Januar 2015 witzelte Raab über einen Samenspender. Dieser war einen Tag zuvor in einem Beitrag im heute-journal des ZDF zu sehen gewesen. Anlässlich des neuen BGH-Urteils, wonach ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann, hatte das ZDF über Samenspender berichtet. Der Mainzer Sender hatte den Samenspender mit einer Samenprobe gezeigt und wie dieser kurz zuvor aus einem so genannten „Gewinnungsraum“ kam.
Quelle: Screenshot: ZDF (heute-journal)
Raab: „nicht viel Tinte im Füller“
Raab zeigte Bilder aus dem ZDF-Beitrag vom 28. Januar 2015 in seiner Sendung vom 29. Januar 2015. Dabei soll er diese Bilder laut Express folgendermaßen kommentiert haben:
„Na, Herr R. (Name abgekürzt, die Red.), da war wohl heute nicht viel Tinte im Füller. Die haben doch da wahrscheinlich Hilfsmittel in der Kabine. Oder Playboy wahrscheinlich oder die DVD-Sammlung `Faszination Traktor-Legende´.“ Und weiter: „ Da in dem Raum, wo er reingegangen ist, um sich der Samen zu entledigen. Wie heißt der Raum? `Gewinnungsraum´. So heißt bei uns der Bandkeller.“
Samenspender fühlt sich durch Raabs Äußerungen verletzt
Der Samenspender fühlt sich von Raab beleidigt. „Ich werde jetzt dauernd angepöbelt und ausgelacht, dabei geht es doch um eine ganz seriöse und ernsthafte Angelegenheit“, wird der Samenspender vom Express zitiert.
Samenspender wird jetzt anwaltlich vertreten
Nun hat sich der Samenspender einen Rechtsanwalt genommen. Vertreten wird er von dem Essener Anwalt Frank Roeser. Roeser ist für Stefan Raab kein Unbekannter, hat er doch vor einigen Jahren die Schülerin Lisa Loch vertreten. Raab hatte den Namen Loch für anzügliche Witze genutzt. Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau wurde Raab damals zu Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro verurteilt (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.02.2004, Az. 3 U 168/03).