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Bankrecht | 20.01.2014

SEPA-Umstellung soll verschoben werden

Eigentlich sollten ab Februar neue Regeln für Überweisungen gelten - doch die EU hat die Umstellung auf Sepa auf August verschoben. Die Bundesbank fordert unter desssen von den Marktteilnehmern, dass diese die SEPA-Migrationsprozesse konsequent fortsetzen.

Vor zwei Jahren hat der europäische Gesetzgeber im Trilogverfahren mit Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Ministerrat die SEPA-Verordnung (Nr. 260/2012) verabschiedet, die das Enddatum 1. Februar 2014 für die bisherigen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften festgelegt hat. Die Europäische Kommission schlägt nun vor, dass Zahlungsdienstleister Überweisungen und Lastschriften weiterhin bis zum 1. August 2014 im nationalen Format annehmen dürfen. Damit würde das SEPA-Enddatum um sechs Monate aufgeschoben. Der Vorschlag kann in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament und der Ministerrat zustimmen.

In Deutschland haben Kreditwirtschaft, Unternehmen, öffentliche Institutionen und Vereine bereits erheblichen Aufwand betrieben, die Einhaltung des Termins 1. Februar 2014 sicherzustellen. Die Bundesbank hat zwar in den vergangenen Wochen hervorgehoben, dass in Deutschland noch viel zu tun ist. „“Trotzdem waren wir zuversichtlich, dass das gesteckte Ziel erreicht werden kann„“, sagte Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. „“Der bereits betriebene Umstellungsaufwand war nicht vergeblich, da SEPA definitiv kommt„“, so Thiele weiter. Der Vorschlag der Europäischen Kommission dürfe keinesfalls dazu führen, dass die Marktteilnehmer in ihren Migrationsvorbereitungen verunsichert werden.„ “Ich appelliere an alle Marktteilnehmer, ihre SEPA-Projekte konsequent fortzusetzen und an einer Umstellung zum 1. Februar 2014 festzuhalten„“, sagte Thiele. Zudem müssten die konkreten Auswirkungen des Vorschlages der Europäischen Kommission analysiert und mit allen Beteiligten im deutschen Zahlungsverkehrsmarkt erörtert werden.

Hilfe zur SEPA-Umstellung

  • IBAN-Rechner: Mit dem IBAN-Rechner können Sie eine IBAN errechnen lassen, wenn Sie die Bankleitzahl und die Kontonummer haben.
  • IBAN-Prüfung: Die IBAN ist lang und kompliziert. Prüfen Sie mit dem IBAN-Validator eine beliebige IBAN auf ihre Richtigkeit.

Rechtsfragen zu SEPA

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