Das Verfahren gegen Sebastian Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornografie war vom Landgericht Verden gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt worden. Edathy sollte die Geldauflage an den Kinderschutzbund zahlen. Nach Protesten weigerte sich der Kinderschutzbund, die Geldauflage anzunehmen. Das Geld floss dann an den niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehrverband.
Unprofessionelles Verhalten
Dr. Axel Deutscher, Vorsitzender Richter am Schöffengericht (Amtsgericht Bochum) ist über das Verhalten des Kinderschutzbundes sehr erbost und kann es nicht verstehen. Das machte er deutlich als jetzt in einem aktuellen Strafverfahren wegen Kinderpornografie vor dem Amtsgericht Bochum eine Staatsanwältin beantragt hatte, eine Bewährungsauflage dem Kinderschutzbund zukommen zu lassen. „Der kriegt von mir nichts mehr. So ein unprofessionelles Verhalten habe ich selten erlebt. Das hat mich umgehauen,“ zitiert die WAZ den Richter.
Angeklagter lud 261 Dateien herunter
In dem Verfahren ging es um einen 30-jährigen Mann. Dieser hatte aus dem Internet 261 Dateien (Fotos und Videos) mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten heruntergeladen. Einige dieser Dateien hatte er an einen Bekannten in Dresden weitergeleitet. Als der Dresdener aufflog, geriet auch der Bochumer ins Visier der Polizei.
Geldauflage geht nicht an Kinderschutzbund
Der Bochumer war vor Gericht geständig und bereute seine Tat. Richter Dr. Deutscher verurteilte den Mann zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und die Verpflichtung zu einer Therapie. Die Geldauflage ging dann auch nicht an den Kinderschutzbund wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sondern an die Stiftung Kinderzentrum Ruhrgebiet in Bochum.
Ob die Stiftung die Geldauflage in Höhe von 600 Euro auch nachträglich ablehnt?
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