The Archive AG hatte durch die Kanzlei Urmann + Collegen mehrere Tausend Internetznutzer wegen illegalem Streamings abmahnen lassen. Viele Juristen sehen es bereits als sehr fraglich an, ob Streamen überhaupt gegen das deutsche Urheberecht verstößt (vergleiche hierzu auch ausführlich die Rechtsfrage auf refrago.de: Illegale Streaming-Filmportale: Ist das Streamen von Filmen strafbar?).
Verunsicherte Nutzer
Es wird angenommen, dass wegen der Abmahnwelle Redtube einen Nutzerrückgang zu verzeichnen hat. Viele Nutzer sind sehr verunsichert, ob sie sich strafbar machen könnten, wenn sie bestimmte Filme sehen. Nutzer fragen sich auch, woran sie überhaupt erkennen können, welche Filme sie rechtmäßig sehen können und welche Filme möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind.
Redtube wehrt sich
Nun hat die Plattform Redtube zurückgeschlagen. Redtube erwirkte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma „The Archive AG“. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. The Archive AG darf nunmehr keine Abmahnungen an Redtube-Nutzer schicken, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut einer Pressemitteilung von Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.