wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Internetrecht und Urheberrecht | 21.12.2013

Redtube erwirkt einstweilige Verfügung: Weitere Abmahnungen untersagt

In der Abmahnwelle wegen angeblichen illegalen Streamings hat nun die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive AG erwirkt. Danach darf The Archive AG bis auf weiteres keine weiteren Abmahnungen an Nutzer der Online-Seite Redtube verschicken.

The Archive AG hatte durch die Kanzlei Urmann + Collegen mehrere Tausend Internetznutzer wegen illegalem Streamings abmahnen lassen. Viele Juristen sehen es bereits als sehr fraglich an, ob Streamen überhaupt gegen das deutsche Urheberecht verstößt (vergleiche hierzu auch ausführlich die Rechtsfrage auf refrago.de: Illegale Streaming-Filmportale: Ist das Streamen von Filmen strafbar?).

Verunsicherte Nutzer

Es wird angenommen, dass wegen der Abmahnwelle Redtube einen Nutzerrückgang zu verzeichnen hat. Viele Nutzer sind sehr verunsichert, ob sie sich strafbar machen könnten, wenn sie bestimmte Filme sehen. Nutzer fragen sich auch, woran sie überhaupt erkennen können, welche Filme sie rechtmäßig sehen können und welche Filme möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind.

Redtube wehrt sich

Nun hat die Plattform Redtube zurückgeschlagen. Redtube erwirkte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma „The Archive AG“. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. The Archive AG darf nunmehr keine Abmahnungen an Redtube-Nutzer schicken, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut einer Pressemitteilung von Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#98

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d98
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!