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Strafrecht | 15.09.2014

Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin

Rechtsmediziner beklagen: Leichenschau oft mangelhaft – Tötungsdelikte bleiben manchmal unentdeckt

Viele Ärzte nehmen es bei der Leichenschau wohl nicht so genau. Der Totenschein von bis zu jeder 20. Leiche soll falsch sein.

In Greifswald fand vom 9. bis 13. September 2014 die 93. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) statt.

Ein Schwerpunktthema der Tagung war die Leichenschau. Dabei wurde deutlich, dass die Qualität der Leichenschau in Deutschland stark zu wünschen lässt. Der Totenschein von bis zu jeder 20. Leiche sei nicht korrekt, zitiert die Frankfurter Rundschau die Direktorin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Greifswald, Britta Bockholdt.

Es komme, wenn auch immerhin selten vor, dass Ärzte bei der Leichenschau Gewaltverbrechen übersehen. So stoppen Rechtsmediziner in den Krematorien Mecklenburg-Vorpommerns jedes Jahr ca. zwei bis fünf Prozent der Fälle der Verbrennung, weil Unklarheiten bestehen. Sie ordnen dann eine zusätzliche Leichenschau an.

Laut Frankfurter Rundschau berichtete Bockholt von einem Fall aus dem Jahr 2010. Die Leiche einer Frau sollte eingeäschert werden. Kurz vor der Einäscherung endeckten Rechtsmediziner bei der zweiten Leichenschau, dass die Frau erwürgt worden war.

Bockholt wies darauf hin, dass es nicht in allen Bundesländern eine zweite durch Rechtsmediziner durchgeführte Leichenschau bei Feuerbestattungen gibt. Sie forderte in diesem Zusammenhang ein bundeseinheitliches Leichenschaugesetz.

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