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Anwaltliches Berufsrecht | 18.07.2014

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist ein großer Erfolg

Die Anzahl der Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung ist nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) deutlich angestiegen. Ein Jahr nach Einführung der neuen Variante der Partnerschaftsgesellschaft haben bereits gut 600 Anwaltskanzleien die neue Organisationsform gewählt.

Vor einem Jahr ist das Gesetz zur Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in Kraft getreten. Seitdem ist es Anwältinnen und Anwälten möglich, im Rahmen einer Partnerschaft ihre persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Waren es im Januar dieses Jahres noch ungefähr 250 Kanzleien, die diese Organisationsform nutzten, so sind es mittlerweile gut 600.

„Als wir die Initiative zur Schaffung der PartGmbB starteten, wussten wir, dass es dafür ein großes Bedürfnis in der Anwaltschaft gibt. Diese Zahlen erfreuen uns daher sehr“, so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer.

Das Spektrum der zur PartGmbB firmierten Kanzleien ist nach wie vor bunt gemischt: Neben international bekannten Großkanzleien sind auch Boutiquen und kleine und mittelständische Kanzleien vertreten. Der Anwaltverein schätzt, dass somit zwischen 8.000 und 9.000 Anwälte und Anwältinnen in einer PartGmbB organisiert sind.

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