Die niedersächsische Landesregierung will einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, mit dem die Studiengebühren in Niedersachsen zum Wintersemester 2014/2015 abgeschafft werden. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge„ sollen künftig wieder alle Studierenden in Niedersachsen einen beitragsfreien Zugang zu einem Hochschulstudium erhalten. Mehr junge Menschen als bislang sollen wieder unabhängig vom Bildungshintergrund und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern studieren können.
Neu: Studienqualitätsmittel werden eingeführt
Das Land Niedersachsen will die Einnahmen, die den Hochschulen wegen der Abschaffung der Studiengebühren entfallen, dauerhaft und in voller Höhe aus dem Landeshaushalt ersetzen. Deshalb werden gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel eingeführt. Diese Studienqualitätsmittel sollen dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst werden. Mit steigenden Studierendenzahlen habe eine Hochschule mehr Geld zur Verfügung, mit sinkenden Studierendenzahlen weniger Geld. Diese Mittel dürften nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern. Die Studierenden könnten zudem mitbestimmen, wie die Mittel verwendet werden.
Bessere Bedingungen für Langzeitstudierende
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge will Niedersachsen auch die Bedingungen für Langzeitstudierende verbessern. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern und nicht wie bisher schon nach vier Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen. Mit der Neuregelung müssen Langzeitstudierende zudem pro Semester nur noch 500 Euro entrichten. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch hochschulbezogene Gremientätigkeiten und die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte bei der Frage berücksichtigt werden, ab wann Langzeitstudiengebühren zu zahlen sind.