Quelle: DAWR
Neben Geldbuße und Freiheitsstrafe soll auch der Entzug der Fahrerlaubnis als Strafe im Strafgesetzbuch eingeführt werden. Bisher kann die Fahrerlaubnis nur entzogen werden, wenn man bestimmte Verkehrsdelikte begangen hat.
Gesetzentwurf
Geht es nach Bundesjustizminister Heiko Maas, so sollen künftig aber nicht nur Verkehrsdelikte mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Der SPD-Politiker will nach Informationen der „Rheinischen Post“ noch in der zweiten Jahreshälfte einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem ab 2016 auch Steuerbetrüger, Ladendiebe oder andere Straftäter mit einem Fahrverbot bestraft werden können.
Erweiterter Sanktionskatalog
„Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionskatalog an die Hand zu geben“, sagte Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) gegenüber der Rheinischen Post.
Union und SPD haben sich nach Informationen der Rheinischen Post bei der Klausur ihrer Fraktionsvorstände in dieser Woche in Göttingen darauf verständigt, das Fahrverbot im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu verankern. Es gebe zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben, soll es in dem Beschlusspapier heißen.
Größere Wirkung
Gerade bei jüngeren Tätern erhoffe man sich mit einem Fahrverbot eine größere Wirkung zu erzeilen als nur mit einer Geldstrafe.