Schon seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht steht, schwere Verstöße gegen Verkehrsregeln begangen zu haben. Nun wurde beschlossen, dass auch leichte Verstöße verfolgt werden. Der Beschluss der fachfremden Minister für Wettbewerbsfragen war ein rein formaler letzter Schritt, denn das EU-Parlament hatte bereits Mitte Februar 2015 zugestimmt.
Die Neuregelung war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof im Jahr 2014 eine andere Rechtsgrundlage verlangt hatte. Damit können Verwaltungsbehörden Informationen über Fahrzeughalter austauschen. Deutsche müssen Strafzettel aus dem Ausland aber kaum befürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Laut ARAG geben die Behörden Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.