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Anwaltliches Berufsrecht und Urheberrecht | 27.01.2015

Redtube Abmahnwelle verebbt

Nach Redtube-Abmahnungen: Rechtsanwalt Thomas Urmann gibt Anwaltszulassung zurück

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Abmahnungen aus dem Hause U+C wird es nicht mehr geben. Der für Abmahnungen wegen Streamings von Pornofilmen auf Redtube bekannt gewordene Rechtsanwalt Thomas Urmann hat seine Anwaltszulassung sowie die Zulassung für seine Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) zurückgegeben.

Redtube-Abmahnungen sind erledigt

Die Redtube-Abmahnungen im Namen der Firma The Archive AG sind ohnehin schon lange vom Tisch und werden nicht weiter verfolgt. Die Abmahnwelle hatte Ende 2013 für Aufsehen gesorgt, da damals erstmals nicht Nutzer einer Filesharing-Plattform abgemahnt wurden, sondern lediglich Online-Streaming vorgeworfen wurde. Beim Online-Streaming werden keine Dateien dauerhaft auf den Computer geladen. Ein Datenupload erfolgt ebenfalls nicht.

Klage gegen Urmann wegen verursachter Anwaltskosten

Besonders ärgerlich ist der Fall für diejenigen, die aufgrund einer Abmahnung bereits den geforderten Schadenersatz von rund 250 Euro bezahlt haben oder sich einen Anwalt genommen haben und nun ihrerseits auf ihren Anwaltskosten sitzen. So kann zwar durchaus auf Ersatz der Anwaltskosten gegen Urmann geklagt werden. Ob im Fall eines Sieges vor Gericht aber jemals Geld eingetrieben werden kann, dürfte zweifelhaft sein.

Schadenersatzklage gegen Urmann vor dem AG Regensburg erhoben

Ein Abmahnopfer hat es sich jedenfalls nicht nehmen lassen, vor dem Amtsgericht Regensburg gegen Urmann und die Kanzlei U+C auf Ersatz der entstandenen Anwaltskosten zu klagen. Der Vorwurf: Urmann habe sittenwidrig gehandelt und sei deshalb zur Erstattung der durch die Abmahung entstandenen Kosten verpflichtet. Ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung fand am 22.10.2014 statt. Urmann äußerte sich laut Zeitungsberichten unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht sowie auf Erinnerungslücken zu vielen Fragen nicht.

Im Hinblick auf ein Strafverfahren gegen Urmann wurde in der Folge das zivilrechtliche Verfahren ausgesetzt. Damit war wiederum der Kläger nicht einverstanden, der gegen die Aussetzung Beschwerde einlegte. Am 21.01.2015 hat das Amtsgericht Regensburg das Verfahren wieder aufgenommen.

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