Trotz gesetzlicher Verankerung der Patientenverfügung bleibt die erhoffte Resonanz aus
Die Ursachen für die Zurückhaltung, sich ernsthaft mit der persönlichen Patientenverfügung zu beschäftigen, sind vielfältig: Man setzt darauf, dass man gar nicht erst in die Situation kommt, weicht vor dem Thema aus, schiebt die Erledigung lieber vor sich her. Jedenfalls findet die Absicht der Politik, mit der gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung am 1.9.2009 die Vorsorge zu stärken, selbst im siebten Jahr noch nicht die erhoffte Resonanz.
Zahlreiche Vordrucke werden von Gerichten nicht anerkannt
Die jüngste Verunsicherung ergibt sich daraus, dass zahlreiche gebräuchliche Vordrucke von Gerichten nicht anerkannt werden. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 9.8.2016 veröffentlichten Fall entschieden, dass eine pauschale Formulierung, auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, unwirksam ist. „Laut BGH müssen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ganz konkret formuliert sein und dürfen sich nicht auf allgemein formulierte Erklärungen beschränken,“ erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Eckes aus Berlin. Die Folgen der BGH-Entscheidung für Patientenverfügungen beschreibt Rechtsanwalt Eckes ausführlich in seinem hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) erschienen Fachbeitrag.
Hunderttausende Patientenverfügungen müssen überprüft werden
„Das BGH-Urteil bedeutet, dass hunderttausende Patientenverfügungen überprüft werden müssen - am besten unter Hinzuziehung eines Spezialisten“, rät auch Rechtsanwalt Dr. Christian Probst. Probst warnt, dass viele Menschen ungeeignete Vordrucke verwenden, nur weil sie das Thema schnell vom Tisch haben wollen.
Anwaltsliste zum Thema Patientenverfügung
Aber wo findet man eigentlich einen Rechtsanwalt, der bei der Ausarbeitung einer Patientenverfügung behilflich ist? Wir haben Ihnen hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, die sich mit dem Thema „Patientenverfügung“ befassen und die Sie gern kontaktieren können.
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