In der Vergangenheit hat es zum Beispiel in dem Strafverfahren um die Steueraffäre von Uli Hoeneß oder den immer noch laufenden NSU-Prozess, Gerangel von Presse und Öffentlichkeit um die knappen Zuschauerplätze im Gerichtssaal gegeben.
Love-Parade-Prozess
Und die nächste „Reise nach Jerusalem“ kündigt sich schon an: Sollte die Anklage im Love-Parade-Prozess zugelassen werden, wird das Interesse wieder groß sein. Das Landgericht Düsseldorf will dann den Strafprozess auf dem Düsseldorfer Messegelände verhandeln.
50 Jahre altes Verbot
Aber es ginge auch anders. Das meint jedenfalls Thomas Kutschaty. Der nordrhein-westfälische Justizminister will das Verbot von Videoübertragungen aus Gerichtsverhandlungen lockern. Ginge es nach ihm, so könnte der Prozess auch in einen Nachbarraum per Video übertragen werden. Die derzeitige gesetzliche Regelung sei 50 Jahre alt und trage der heutigen Medienlandschaft nicht mehr Rechnung. „Warum schicken wir in diesen großen Prozessen Menschen weg, die sehen wollen, wie die Justiz arbeitet?“ zitiert die Berliner Morgenpost Kutschaty.
Einen Zwang zur Videoübertragung in einen Nachbarraum solle es aber nicht geben. Nur auf entsprechende Anordnung des Richters, solle eine Videoübertragung möglich sein.
Kein Prozess im Fernsehen
Die Übertragung von Gerichtsprozessen im TV solle aber weiterhin verboten bleiben.
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