Experte für Flugrecht: „Passagieren stehen Entschädigungen zu“
Tausende Flugpassagiere sind aktuell von den massiven Ausfällen bei TuiFly und Air Berlin betroffen. Allein am Freitag strich TuiFly 108 Flüge, am Samstag entfielen 118 Flüge, bei Air Berlin starteten am Sonntag nur 14 von 83 geplanten TuiFly-Maschinen planmäßig. Tuifly lässt bereits verlauten, dass es sich bei den massenhaften und kurzfristigen Krankmeldungen ihrer Crewmitglieder um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handele. Der Grund für diese Formulierung: Wenn außergewöhnliche Umstände zu Flugverspätungen oder -annullierungen führen, muss die Airline die Passagiere nicht entschädigen.
Keine eindeutige Rechtslage
„Das ist nicht korrekt“, weiß Konstantin Loebner, Geschäftsführer von WirkaufendeinenFlug. „Air Berlin und TuiFly haben ihre Mitarbeiter scheinbar schlecht behandelt, weswegen eine Konsequenz absehbar war. Die Rechtslage ist allerdings nicht eindeutig, da vor Gericht bisher über keinen vergleichbaren Fall entschieden wurde. Laut Loebner haben Passagiere aufgrund der aktuellen Ausfälle Anspruch auf Entschädigungen im Wert von insgesamt über 10 Mio. Euro. @ART3174:anwaltsregister[Viele Fluglinien drücken sich vor Entschädigungszahlungen bei Verspätungen und sparen jedes Jahr Milliarden]@. Kunden können bei einem Flugausfall unter bestimmten Bedingungen bis zu 600,- Euro bekommen, erläutert Rechtsanwalt Boris Narewski in seinem Fachbeitrag bei refrago.de.
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