Die geplante Mietpreisbremse nimmt Konturen an, und bremst vielleicht gar nicht soviel, wie viele es vorher befürchtet oder gehofft haben.
In einem Referentenentwurf, der sich derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet, werden zwei wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht: Die „Mietpreisbremse“ und das „Bestellerprinzip“ bei der Wohnungsvermittlung.
Preisanstieg soll gedrosselt werden
Mit der neuen „Mietpreisbremse“ soll der Preisanstieg bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen gedämpft werden. Sie soll dafür sorgen, dass künftig grundsätzlich in den betroffenen Gebieten nur noch Mietsteigerungen bis höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind.
Bestimmte Bauvorhaben sollen von der Mietpreisbremse ausgenommen sein
Die Mietpreisbremse soll aber Neubauvorhaben und umfassende Renovierungen nicht ausbremsen. Nach einem Bericht der Tagesschau soll die Mietpreisebremse nicht für Erstvermietungen neu gebauter Wohnungen sowie „umfassend modernisierte“ Wohnungen gelten. Diese Bauvorhaben sollen von der Preisbremse ausgenommen werden, um den Wohnungsbau nicht zu gefährden. Schließlich solle die Mietpreisebremse auch nicht deutschlandweit eingeführt werden. Sie gelte nur „in angespannten Wohnungsmärkten“.
Eigentümerverband kritisiert den Gesetzesentwurf
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt vor der von Justizminister Maas entwickelten Mietpreisbremse. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf vorlegt, von dem er selbst Schwierigkeiten und Probleme für Mieter und Vermieter bei Ermittlung der Vergleichsmiete erwartet“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Ziel müsse es sein, dass Gesetzentwürfe den Menschen helfen und nicht Rechtsunsicherheit schaffen.
Gesetz schafft keinen neuen Wohnraum
Das neue Gesetz bringe nach Meinung des Eigentümerverbands keine Lösung des politischen Ziels, der Schaffung von Wohnraum insbesondere für sozial schwache Mieter. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Verknüpfung der Mietpreisbremse mit Maßnahmenplänen zur Behebung des Wohnungsmangels werde ignoriert. „Mit dem Entwurf wird den Mietern ein Bärendienst erwiesen. Den Vermietern wird die finanzielle Grundlage für Investitionen in den Erhalt und die Modernisierung des Wohnungsbestandes genommen, ohne dass der Staat auch nur einen Cent in die Schaffung neuer Wohnungen investieren muss. Im Ergebnis wird es für Mieter hierdurch nicht leichter, angemessenen bezahlbaren Wohnraum zu finden und der gute Wohnungsbestand in Deutschland wird verkommen“, so Kornemann.
Bei Maklerlohn soll Bestellerprinzip gelten
Die Große Koalition möchte das „Bestellerprinzip“ bei der Wohnungsvermittlung einführen. Das soll heißen: Wer bestellt, der bezahlt. Weil meist der Vermieter den Makler beauftragt, muss zukünftig auch der Vermieter die Maklercourtage tragen.