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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunsturheberrecht | 29.01.2015

Recht am eigenen Bild

Klage einer fotografierten Passantin: Das Ende der Straßenfotografie?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Fotografen sind in Aufruhr: Aufgrund der Schmerzensgeldklage einer fotografierten Passantin befürchten Verbände das Ende der Straßenfotografie.

Der Sachverhalt ist schnell beschrieben: Eine Berlinerin hat den Fotografen Espen Eichhöfer auf Schmerzensgeld vor dem Landgericht Berlin verklagt. Dieser hatte sie, ohne zu fragen und eine Einwilligung einzuholen, vor dem Berliner Bahnhof Zoo fotografiert. Das Foto hat er daraufhin als Berliner Straßenszene in einer Galerie ausgestellt.

Persönlichkeitsrechte der Passantin verletzt?

Dagegen wehrte sich die fotografierte Passantin. Sie meint, durch das unerlaubte Fotografieren und die Veröffentlichung des Fotos in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt zu sein. Sie verlangte von dem Fotografen daraufhin, das Foto aus der Ausstellung zu entfernen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Außerdem verlangte sie von ihm sowie der ausstellenden Galerie Schmerzensgeld von jeweils 4.500 Euro.

Das Landgericht Berlin hat zwar den Schmerzensgeldanspruch verneint. Jedoch sieht es in dem Fotografieren ohne Einwilligung eine Persönlichkeitsverletzung. Danach kann die Veröffentlichung des Fotos untersagt werden. Der verklagte Fotograf Eichhöfer mag dies nicht akzeptieren und hat Berufung eingelegt. Mittels Crowdfunding sammelt er Geld im Internet, um das Prozesskostenrisiko zu schultern. Er sieht durch das Urteil die gesamte Kunstgattung der Straßenfotografie gefährdet. Für sie will er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Tradition der Kunstfotografie

Tatsächlich handelt es sich um einen grundsätzlichen Konflikt zwischen Kunstfreiheit (des Fotografen) und dem Persönlichkeitsrecht der fotografierten Person. Der verklagte Fotograf beruft sich auf die Tradition der Kunstfotografie. Auf Namen wie Henri Cartier-Bresson und Robert Frank, deren berümte Fotografien uns Alltagszenen vergangener Zeiten zeigen.

Alltagsszene

Wenn ein Fotograf vor dem Festhalten einer solchen Alltagsszene in Zukunft um Erlaubnis fragen muss, können Alltagsmomente nicht mehr festgehalten werden, da dann das Spontane der Szene verlorengeht. Andererseits ist aber in Zeiten allgegenwärtiger Smartphone-Kameras tatsächlich die Frage zu stellen, ob Passanten dulden müssen, im Rahmen einer Straßenszene abgebildet zu werden. Anders als in früheren Zeiten bleibt es vielleicht auch nicht beim einmaligen Abdruck in einer Zeitung. Im Internet wird das Foto jederzeit auffindbar sein - und dank Gesichtserkennungssoftware wohl in naher Zukunft auch jederzeit mit dem zugehörigen Namen der Person verknüpft werden können.

Recht am eigenen Bild

Der Grundsatz, dass jeder selbst über das Recht an seinem Bild entscheiden kann, sollte deshalb genauso wenig aufgegeben werden, wie Straßenfotografie pauschal verboten werden sollte. Wie Rechtsprechung und Gesetzgeber dies miteinander in Zukunft in Einklang bringen, bleibt aufmerksam zu verfolgen

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