[09.04.2014] Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung mit Wirkung ab Inkrafttreten für ungültig erklärt, da die Richtlinie gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten verstößt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dieses Urteil, bestätigt es doch seine immer wieder geäußerte Kritik an der Richtlinie.