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Arzneimittelrecht und Gesundheitsrecht | 06.09.2022

Corona-Impfung

Impfschäden: Erste Klagen gegen BioNTech Manufacturing GmbH

Immer mehr Impfschäden werden bekannt

Die auf die rechtliche Aufarbeitung von Impfschäden und deren Folgen spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf teilt mit, dass die BioNTech Manufacturing GmbH (weiter BioNTech) außergerichtlich in den streitgegenständlichen Fällen keine Einigungsbereitschaft gezeigt hat und daher nunmehr Klagen in sechsstelliger Höhe in mehreren Angelegenheiten eingereicht worden seien.

Hintergrund sei das Verhalten des Herstellers des Vakzins Comirnaty. Auf die anwaltliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Auskunftsansprüchen habe BioNTech statt eines sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzenden Antwortschreibens lediglich ein Formular zukommen lassen. Darin sei - offenbar zur Arbeitserleichterung bei BioNTech - darum gebeten worden, die schriftlich formulierten Grundlagen der Ansprüche auf einem Pfizer-Formular anzumelden.

Dieses unübliche Verhalten bewerten die Anwälte der Kanzlei als herabwürdigend, respektlos und ehrverletzend.

Impfgeschädigte fühlen sich nicht ernst genommen

Gründungspartner Dr. Rogert erläutert dazu: „Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter, statt ihrer Verantwortung nachzukommen. Schließlich hatten die Mandanten ihre Leidensgeschichte in aller Regel bereits zuvor bei der EMA und/oder dem Paul Ehrlich Institut und/oder BioNTech eingereicht. Gerade in Fällen, in denen es um erhebliche gesundheitliche Schäden geht, wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können, dass man sich dort ernsthaft mit den Sachverhalten auseinandersetzt.“

Immer mehr Impfschäden werden bekannt

Rechtsanwalt Ulbrich erklärt: „Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, dass ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA Injektion stehen. Bereits in unserer Pressemitteilung “Impfschäden schwerwiegender als erwartet„ wurde erläutert, dass der Gesetzgeber in § 84 Abs. 2 AMG nicht dem Geimpften die Beweislast aufbürdet, dass der Impfschaden auf der Impfung beruht, sondern dass der Impfhersteller darzulegen und zu beweisen hat, dass kein Zusammenhang zur Impfung besteht. Umso erstaunlicher ist es, dass sich BioNTech nicht in den wenigen gemeldeten Schadensfällen unmittelbar einer Regulierung stellt.“

Quelle: Kanzlei Rogert & Ulbrich, DAWR (pt)
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