Während des Wahlkampfes machte Angela Merkel keine gute Figur hinsichtlich der weiteren Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) titelte sogar in einer Pressemitteilung: „Merkel verbreitet unverantwortliche Vorurteile“. In der ARD-Wahlarena war Merkel völlig aus dem Konzept gebracht, als ein junger Mann von ihr wissen wollte, warum er und sein Lebenspartner denn aus Sicht der Union keine Kinder adoptieren dürften. Die Kanzlerin wusste darauf auch keine schlüssige Antwort. „Ich persönlich tue mich schwer damit“, stotterte sie auf hartnäckige Nachfragen des Homosexuellen immer wieder.
Schämte sich Merkel?
Die Wochenzeitung „Die Zeit“ meinte dann auch gesehen zu haben, dass sich Merkel bei ihren Ausführungen kaum traute, ihrem Gegenüber in die Augen zu blicken. Für die „Zeit“ schien es fast so, als würde Merkel sich schämen.
Der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) brachte es dann auch auf den Punkt: „Die Kanzlerin konnte in der „ARD-Wahlarena“ für ihre Ablehnung des Adoptionsrechtes für gleichgeschlechtliche Paare kein einziges Argument nennen, außer dass sie sich bei dem Thema persönlich schwer tue“.
Seit Jahren ist eine kontinuierliche Rechtsprechung pro Gleichstellung der „Homo-Ehe“ mit der traditionellen Ehe zu sehen. Gerade auch wieder in den letzten Monaten.
Bundesverfassungsgericht: Ehegattensplitting-Gleichstellung
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 zum Ehegattensplitting klar, dass Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, nicht bestünden. Insbesondere seien beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.05.2013, Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07).
Bundesfinanzhof: Kindergeld-Gleichstellung
In dieser Woche wurde ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. August 2013 bekannt. Danach sind Homo-Paare auch bei der Kindergeldberechnung gleichzustellen. Geklagt hatte eine lesbische Frau, die wie ihre Partnerin zwei Kinder in die eingetragene Lebenspartnerschaft eingebracht hatte. Die Kinder der beiden Frauen müssten zusammengezählt werden. Das ist für die Frauen von Wichtigkeit, weil ab dem dritten Kind ein höherer Kindergeldanspruch besteht (Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.08.2013, Az. VI R 76/12).
Kars fordert völlige Gleichstellung von Homo-Ehen
Der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises in der SPD, Johannes Kahrs, hat mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen die Union zu einer völligen Gleichstellung von Homo-Ehen aufgefordert. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte er am Donnerstag: „Die volle rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben auch im Adoptions- und Steuerrecht ist für die SPD ein ganz wesentlicher Punkt in den Koalitionsverhandlungen. Die Union muss sich dringend bewegen, um auf der Höhe der Zeit anzukommen.“
Kars will nicht auf ein erneutes Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten
Kahrs kritisierte, die nächste Bundesregierung dürfe in dieser Sache nicht auf ein erneutes Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten. „Wenn es zu einer Koalition kommen soll, muss dieser Stein dringend aus dem Weg geräumt werden“, sagte er. „Ich bin erstaunt, dass die Union noch immer so große Vorbehalte gegen die Lebensrealität in Deutschland pflegt.“